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AGB

PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten zwischen der sich im Status befindlichen Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision Marie Held, MSc (im Folgenden „Psychotherapeutin“) und sämtlichen natürlichen Personen (im Folgenden „Klient:innen“), die psychotherapeutische Leistungen der Psychotherapeutin in Anspruch nehmen.

 

Die Psychotherapeutin kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB und den einschlägigen Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes 2024. Die Klient:innen erteilen mit der Vereinbarung eines Termins ihre ausdrückliche Zustimmung zur Geltung der gegenständlichen AGB.

Es gilt gegenüber sämtlichen Klient:innen jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, abrufbar auf der Homepage der Psychotherapeutin.

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1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Der psychotherapeutische Behandlungsvertrag zwischen der Psychotherapeutin und den Klient:innen ist als freier Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB zu qualifizieren. Die Psychotherapeutin schuldet insbesondere keinen bestimmten Heilungserfolg. Sie übt ihren Beruf ohne Unterschied der Person nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der neuesten Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft und nach den geltenden Rechtsgrundlagen sowie dem Ethik- und Berufskodex aus.

1.2. Der Vertragsgegenstand ist die Unterstützung und Begleitung der Klient:innen durch psychotherapeutische Gespräche.

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2. EINHEITEN

2.1. Die psychotherapeutischen Leistungen werden mit den Klient:innen in Einheiten vereinbart und diesen in eben jenen Einheiten in Rechnung gestellt. Bei einem Erstgespräch handelt es sich ebenfalls um eine psychotherapeutische Einheit.

2.2. Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten und beträgt der Preis hierfür EUR 80,00 (im Folgenden „Honorar“). Das Honorar ist der Psychotherapeutin nach Beendigung der psychotherapeutischen Einheit in bar zu übergeben. Nach ausdrücklicher Zustimmung der Psychotherapeutin kann das Honorar auch auf ein von der Psychotherapeutin bekanntzugebendes inländisches Bankkonto eingezahlt werden. Die Psychotherapeutin stellt den Klient:innen nach jeder psychotherapeutischen Einheit eine Rechnung aus.

2.3. Die psychotherapeutischen Einheiten sind von den Klient:innen verbindlich wahrzunehmen. 

2.4. Absagen oder Verschiebungen der psychotherapeutischen Einheiten sind der Psychotherapeutin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und müssen dieser spätestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten psychotherapeutischen Einheit mitgeteilt werden.

2.5. Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht spätestens 48 Stunden vor Beginn der psychotherapeutischen Einheit, wird das Honorar für diese versäumte Einheit zur Gänze in Rechnung gestellt.

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3. KOSTENZUSCHUSS

3.1. Die Psychotherapeutin befindet sich in Ausbildung unter Supervision. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine anteilige Rückvergütung des Honorars durch die Krankenkasse oder eine andere österreichische Versicherung.

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4. BERUFSPFLICHTEN

4.1. Die Psychotherapeutin erbringt sämtliche psychotherapeutischen Leistungen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes 2024, des darauf beruhenden Ethik- und Berufskodex sowie der sonstigen für die psychotherapeutische Berufsausübung maßgeblichen Rechtsvorschriften.

4.2. Die gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten der Psychotherapeutin stellen einen integralen Bestandteil des mit den Klient:innen abgeschlossenen Behandlungsvertrages dar und bestimmen diese den bei der Erbringung der psychotherapeutischen Leistungen einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstab.

4.3. Die gesetzlichen Berufspflichten gelten unabhängig davon, ob sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und vollständig wiedergegeben sind. Zwingende gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen gehen abweichenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls vor.

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5. VERSCHWIEGENHEIT

5.1. Die Psychotherapeutin unterliegt hinsichtlich aller ihr in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen der psychotherapeutischen Leistung anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen und Geheimnisse der Verschwiegenheit.

5.2. Alle Gespräche und Inhalte der psychotherapeutischen Einheiten bleiben streng vertraulich und kann die Verschwiegenheitspflicht nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klient:innen oder gesetzliche Bestimmungen aufgehoben werden.

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6. HAFTUNG

6.1. Bei den psychotherapeutischen Leistungen handelt es sich um einen individuellen Prozess, der maßgeblich von der Situation der Klient:innen abhängt und deren Erfolg von verschiedenen weiteren Faktoren bedingt wird. 

6.2.        Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten psychotherapeutischen Leistungen. Ein bestimmter therapeutischer Erfolg, insbesondere eine Heilung, Besserung oder das Erreichen eines bestimmten persönlichen oder gesundheitlichen Behandlungsziels, kann nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet.

6.3.        Weiters haftet die Psychotherapeutin nicht für Schäden, die durch Entscheidungen oder Handlungen der Klient:innen entstehen, die auf Basis der Therapiegespräche getroffen werden.

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7. DATENSCHUTZ

7.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorschriften des Psychotherapiegesetzes 2024 verarbeitet und nur insoweit, als dies zur Durchführung der psychotherapeutischen Leistungen erforderlich ist. 

7.2. Die Psychotherapeutin garantiert, dass sie sämtliche Vorschriften der DSGVO einhält und die Daten der Klient:innen streng vertraulich behandelt.

7.3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der Klientin bzw. des Klienten oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.

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8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Auf den Behandlungsvertrag zwischen der Psychotherapeutin und den Klient:innen und auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8.3. Gerichtsstand ist das am Sitz der Psychotherapeutin im 1. Bezirk in Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht.

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